Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Agenturleistungen

 

I. Gegenstand und Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der PK-Medien Agentur, nachfolgend „PK-Medien“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und Werke auf dem Gebiet der
Werbung. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von PK-Medien entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.
Diese AGB sind maßgeblicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages und gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Abweichungen von diesen AGB sind nur zulässig, soweit sie ausdrücklich und schriftlich von PK-Medien anerkannt wurden. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
II. Treuebindung
PK-Medien ist verpflichtet, den Kunden objektiv und auf seine Zielsetzung ausgerichtet zu beraten. Sofern diesbezüglich keine Nebenabsprachen getroffen wurden, erfolgt eine Auswahl einzubeziehender Drittunternehmen
unter Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses aus Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden.
III. Leistungsumfang und Vergütung
1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von PK-Medien. Ist für eine Leistung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen PK-Medien-Preislisten. Mehraufwand von PK-Medien, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen
des Kunden, wird als zusätzlicher Aufwand gemäß den vereinbarten Stundensätzen, ersatzweise zu den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen PK-Medien-Preislisten berechnet.
2. Der Kunde trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von PK-Medien ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Kunde den Schaden zu vertreten hat.
3. PK-Medien darf die ihr obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Kunde kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund
liegt.
4. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projektes, so ist der Kunde verpflichtet, bereits getätigte Teilleistungen zu vergüten, zuzüglich eines Grundbetrages von 25 % des ursprünglich zu erwartenden Honorars.
5. Des Weiteren ist PK-Medien von jeglichen durch den Auftrag verursachten Verpflichtungen gegenüber Dritten freizustellen.
6. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von PK-Medien nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Kunde PK-Medien mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten von PK-Medien und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
7. PK-Medien ist nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
8. Die Leistungen von PK-Medien sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart
wurde. PK-Medien ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
9. Zwecks Prüfung und Zustimmung legt PK-Medien dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Kunde übernimmt mit der Abnahme der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
IV. Präsentationen und Besprechungen
1. Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und darin enthaltene Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum von PK-Medien. Der Kunde ist nicht
berechtigt, dieses Material, gleich in welcher Form, zu nutzen. Die Weitergabe der Präsentationsunterlagen und Angebote an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich am Angebot von PK-Medien oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.
2. PK-Medien übergibt auf Wunsch innerhalb von drei Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Kunden Besprechungsberichte.
Diese Besprechungsberichte sind als rechtsverbindliche Arbeitsgrundlage für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, soweit ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren 3 Arbeitstagen in Schriftform widersprochen wird.
V. Angebote und Kostenvoranschläge
1. Die Angebote von PK-Medien sind freibleibend und unverbindlich. Insofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wird auf der Grundlage der PK-Medien-Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Kostenvoranschläge (KVA) oder Kalkulationen gleich welcher Art sind nicht verbindlich. Überschreitungen eines Kostenvoranschlages oder einer vorläufigen Kalkulation von mehr als 20 % werden dem Kunden angezeigt.
2. Die Honoraransprüche von PK-Medien sind auch dann zulässig, wenn vor den jeweiligen Leistungen kein KVA erbracht wurde. Sollte ein KVA vor Auftragsbeginn ausdrücklich vereinbart worden sein, gilt dieser spätestens
nach 7 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt des Kostenvoranschlages ausdrücklich und schriftlich widersprochen.
3. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Stylisten, Designern, Druckereien u. ä. sowie Aufwendungen für Porto, Telefon, Telefax, Bildrechte, Farbkopien und -ausdrucke, Proofs, Datenträger, Datenversand, Kurier, Reisespesen u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
4. PK-Medien ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben. PK-Medien überwacht und koordiniert die Produktionsabwicklung und kontrolliert die Leistungen und Rechnungen der Dienstleister/Hersteller. Für die Projektkoordination/-überwachung erhält PK-Medien ein Agenturhonorar in Höhe von 25 % auf den Nettowert der Rechnungen der
Drittunternehmen. Das Agenturhonorar ist jeweils mit Abrechnungen der Leistungen der Dienstleister/Hersteller fällig. Soweit PK-Medien Dienstleistungs-/Produktionsaufträge aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilt, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von PK-Medien an den Kunden weiterberechnet.
5. PK-Medien ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen ab einem voraussichtlichen Wert von € 500,- zzgl. MwSt. sofort fällige Vorauszahlungen bis zur Höhe des Brutto-Auftragswertes zu verlangen.
VI. Termine und Lieferfristen
1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
2. PK-Medien haftet nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Kunde erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist PK-Medien berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen,
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
VII. Abnahme
Schuldet PK-Medien einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. Ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, wird PK-Medien diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werkes als erfolgt.
VIII. Rechnung und Aufrechnung
1. PK-Medien ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, mit der Voraussetzung, dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen.
2. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist die Rechnung nach spätestens 14 Tagen nach Rechnungserhalt nicht beglichen, so
werden Zinsen in Höhe von bis zu 5 % über Basiszinssatz berechnet.
3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
IX. Urheber-, Verwendungs- und Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von PK-Medien im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei PK-Medien.
2. Sämtliche von PK-Medien angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen von PK-Medien dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von PK-Medien genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet, eine sofort fällige Vertragsstrafe in der 2,5-fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an PK-Medien zu zahlen. Über den Nutzungsumfang ihrer Kreationen steht PK-Medien ein Auskunftsanspruch zu.
3. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG
findet entsprechend Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über. War Gegenstand des Auftrages nur der Entwurf eines Werbemittels, erwirbt der Kunde nicht das Recht, den jeweiligen Entwurf für Werbezwecke zu nutzen. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von PK-Medien.
4. PK-Medien ist berechtigt, ihre Werke in branchenüblicher Art zu signieren und ist bei Veröffentlichung zu nennen. Erteilte Aufträge dürfen zur Eigenwerbung von PK-Medien publiziert werden.
X. Haftung und Versand
1. PK-Medien haftet dem Kunden auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten.
2. Die Haftung für Mangelgewährleistungsansprüche ist auf 6 Monate ab Ablieferung begrenzt.
3. Bei leichter Fahrlässigkeit haften PK-Medien sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine Hauptleistungspflicht verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
4. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung von PK-Medien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.
5. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche PK-Medien zur Anfechtung berechtigen, kann der Kunde Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
7. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich der Urheber-, Wettbewerbs-, oder Markenrechts ist nicht die Aufgabe von PK-Medien. PK-Medien haftet nicht für rechtliche Zuverlässigkeit des Inhalts und die Gestaltung der Arbeitsergebnisse. PK-Medien ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Hält PK-Medien eine rechtliche Prüfung vom Kunden ausdrücklich gewünschter Maßnahmen für nötig, trägt die hierfür entstehenden Kosten der Kunde. PK-Medien haftet ebenfalls nicht für die in den erstellten Inhalten enthaltenen Sachaussagen über Produkte oder Dienstleistungen des Kunden.
8. Wird PK-Medien von Dritten aufgrund der Gestaltung oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde PK-Medien von der Haftung frei.
9. Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge von PK-Medien erfolgt. PK-Medien ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.
10. Wird PK-Medien an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen oder dem Einhalten vereinbarter zeitlicher Fristen durch den Einfluss Dritter, höherer Gewalt oder aus sonstigen Gründen, die sich ihrem Verantwortungsbereich entziehen, gehindert, bleiben die Vergütungsforderungen von PK-Medien bestehen. Des Weiteren
haftet PK-Medien nicht für daraus resultierende Schäden, gleich welcher Art. Zudem ist PK-Medien für die Wiederaufnahme der Bearbeitung eine angemessene Anlauffrist einzuräumen. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialabgabe., Der Kunde ist verpflichtet, bestehende Ansprüche von Verwertungsgesellschaften zu erfüllen. Werden diese Ansprüche von PK-Medien erfüllt, ist der Kunde verpflichtet, die dabei für PK-Medien entstehenden Kosten zu übernehmen.
Des Weiteren ist der Kunde darüber informiert, dass er bei einer Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten hat. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.
XII. Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Wesel, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

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